Arztpraxis für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Über mich – Behandlungsspektrum – Behandlungsablauf – Behandlungskosten – Kontakt
Behandlungskosten
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird im Regelfall von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstattet. Das Honorar kann in Einzelfällen je nach Aufwand abweichen. Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten.
Bei gesetzlich Versicherten besteht ggfs. die Möglichkeit, dass die Therapiekosten einer ambulanten Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie trotz Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten keinen Therapieplatz finden.
Nicht privatversicherte Patienten können gerne vorab die Kosten zu den gewünschten Leistungen für Selbstzahler erfahren. Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab zu berücksichtigen sind. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).