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 Behandlungsspektrum

Angeboten wird Beratung, Diagnostik und Therapie bei allen kinder- und jugendpsychiatrischen, -psychosomatischen und entwicklungsbedingten Krankheitsbildern (wie z.B. Verhaltens- und emotionale Störungen, Konzentrationsprobleme, ADHS, ADS, Lernschwierigkeiten, Schulverweigerung, Tics, Depressionen, Zwänge, Ängste, Entwicklungsstörungen, Autismusspektrumstörungen, Schlafstörungen, Essstörungen...).

Die Behandlung erfolgt nach hohen fachlichen Standards und den geltenden aktuellen AWMF-Leitlinien.

Grundlegend in der Therapie sind für mich die Ressourcen-Orientierung mit Blick auf die Stärken und Fähigkeiten der Patienten/innen, die Wertschätzung aller Beteiligten sowie das ernst genommen werden.

Methoden der Verhaltenstherapie sind unter anderem kognitive Verfahren, Konfrontations- und Bewältigungsverfahren, Kommunikations- und Problemlösetraining, Selbstsicherheitstraining, Selbstkontroll- und Selbstmanagementtraining, Soziales Kompetenztraining, operante Verfahren ….

Die Länge einer Verhaltenstherapie hängt vom Ausmaß und der Anzahl der Problembereiche sowie vom Behandlungsfortschritt ab und kann von wenigen bis vielen Behandlungssitzungen über einen längeren Zeitraum reichen.

Die Elternberatung in meiner Praxis basiert auf der Kombination systemischer, verhaltenstherapeutischer und lösungsorientierter Strategien mit dem Ziel, das Erlernte zuhause in der Erziehung konsequent und liebevoll einsetzen zu können.

Selbstverständlich werden alle Leistungen durch mich persönlich erbracht.  Aufgrund der vorab vereinbarten Termine entstehen keine Wartezeiten in der Praxis.

 

Behandlungsablauf

Zu Beginn erfolgt ein ausführliches Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind und/oder auch nacheinander in Einzelgesprächen. Selbstverständlich wird hierbei Rücksicht auf die Gefühle der Kinder, Jugendlichen und Eltern genommen.

Hier besteht die Möglichkeit, gemeinsam die bestehenden Probleme und ihre Fragen ausführlich zu besprechen, um dann weitere diagnostische und geeignete individuelle therapeutische Möglichkeiten zu erwägen (wie z.B. kognitiv verhaltenstherapeutische Maßnahmen, Gesprächspsychotherapie, medikamentöse Therapie, Elternberatung/-training, Erlernen von Entspannungsverfahren, Akupunktur oder auch Durchführung einer regelmäßigen ambulanten Psychotherapie…).

Je nach Fragestellung kann auch eine orientierende intern-pädiatrische und/oder neurologische Untersuchung mit Überprüfung von Grob- und Feinmotorik, Koordination und Gleichgewicht durchgeführt werden.

Nach dem Erstgespräch schließt sich bei Bedarf eine diagnostische Phase an. In mehreren Terminen mit Ihrem Kind werden mit Hilfe individuell ausgesuchter Untersuchungsverfahren Einschätzungen für die spätere Behandlungsplanung getroffen (wie z.B. kinder- und jugendpsychiatrische Untersuchungen des Entwicklungstandes, der Beziehungen, innerfamiliär und im erweiterten sozialen Kontext, testpsychologische Untersuchungen, Entwicklungsdiagnostik…).

Alle Kooperationen außerhalb der Praxis (wie z.B. mit Hausärzten, Fachärzten, Psychologen, Heilpädagogen, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Schulen, Kindergärten, Frühförderungen, Erziehungsberatungsstellen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kreisverwaltung…) erfolgen nur nach Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten.

 

Behandlungskosten

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird im Regelfall von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstattet. Das Honorar kann in Einzelfällen je nach Aufwand abweichen. Es empfiehlt sich, vorab Rücksprache mit ihrer Versicherung zu halten.

Bei gesetzlich Versicherten besteht ggfs. die Möglichkeit, dass die Therapiekosten einer ambulanten Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren übernommen werden. Dies wäre nur der Fall, wenn Sie trotz Suche nach einem niedergelassenen Psychotherapeuten keinen Therapieplatz finden.

Nicht privatversicherte Patienten können gerne vorab die Kosten zu den gewünschten Leistungen für Selbstzahler erfahren. Wenn Sie als Selbstzahler eine Behandlung beginnen möchten, bestehen keinerlei Formalitäten, die vorab zu berücksichtigen sind. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).